Doctors for Choice“: für einen freien Schwangerschaftsabbruch in Österreich

Bei „Doctors for Choice Austria“ machen sich Ärzt:innen und andere Berufsgruppen aus dem Gesundheitssektor für reproduktive Selbstbestimmung stark. Brigitte Theißl hat die Aktivist:innen interviewt.

Sticker mit dem Text "abortion is healthcare" und vielen Herzen auf einem Laternenmast
Foto: Sierra Houk / Unsplash

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Das ist die Zusammenfassung von einem Interview mit dem Verein „Doctors for Choice Austria“. Die Journalistin Brigitte Theißl hat das Interview geführt.

Bei „Doctors for Choice Austria“ setzen sich Ärzt:innen und andere Menschen aus dem Gesundheits-Bereich für einen freien Schwangerschafts-Abbruch ein. Die Aktivist:innen stellen Forderungen, damit ungewollt Schwangere in Österreich besser versorgt werden. Der Schwangerschafts-Abbruch soll zum Beispiel aus dem Strafgesetz gestrichen werden. Schwangerschafts-Abbrüche sollen kostenlos und in ganz Österreich angeboten werden.

Die Aktivist:innen sagen auch: Der Schwangerschafts-Abbruch ist in Österreich noch immer ein Tabuthema. Deshalb braucht es mehr Aufklärungs-Arbeit.
Die Doctors for Choice fordern auch, dass man im Medizin-Studium mehr über den Schwangerschafts-Abbruch lernt. Aktuell führen Studierende Papaya-Workshops durch. Weil eine Papaya eine ähnliche Form wie eine Gebärmutter hat, kann man sie zum Üben eines Schwangerschafts-Abbruchs verwenden.

Wer im Gesundheits-Bereich oder in einem anderen Fachbereich arbeitet und die Werte der „Doctors for Choice Austria“ teilt, kann beim Verein mitmachen.
Weitere Informationen über den Verein gibt es zum Beispiel auf der Internetseite von „Doctors for Choice Austria“.

Brigitte Theißl hat diese Zusammenfassung geschrieben. Hast du Fragen zum Text? Schreib an die Redaktion: be(at)ourbodies.at

Brigitte Theißl: Warum habt ihr Doctors for Choice Austria gegründet und wofür setzt ihr euch ein? 

Doctors for Choice Austria (DFCA): Wir haben im Juni 2024 den Verein Doctors for Choice Austria (DFCA) gegründet und sind im Gesundheitssektor zum Thema Schwangerschaftsabbruch und reproduktive Selbstbestimmung tätig. DFCA verfolgt das Ziel, Akteur:innen verschiedener Gesundheitsprofessionen österreichweit und international zu vernetzen, um deren Expertise für die Stärkung reproduktiver Gesundheit zu nutzen. Wir sind der Überzeugung, dass diese für alle Menschen ein grundlegendes und unverhandelbares Recht ist.

Die internationale „Abortion Care Guideline“ der WHO und weitere medizinische Fachgesellschaften unterstreichen den Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung. Dazu zählt auch der Bereich reproduktive Gesundheit, mit dem Zugang zum sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch. Weiters ist die CEDAW-Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in Österreich bereits seit 1982 rechtskräftig. Hierzulande sind jedoch nach wie vor biologisches und soziales Geschlecht bestimmende Faktoren für Gesundheit und Krankheit, einhergehend mit möglicher Benachteiligung bzw. Diskriminierung.

DFCA besteht im Kern aus einem Organisationsgremium mit bisher ca. 10 bis 15 Personen, die über ganz Österreich verteilt sind und in regelmäßigen Sitzungen ihre Projekte in Arbeitsgruppen weiterentwickeln. Dazu zählen Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Networking mit Partnerorganisationen. 

Brigitte Theißl: Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich nicht bloß eine Gesundheitsleistung, er ist im Strafgesetzbuch verankert und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Gibt es eurem Eindruck nach dafür genügend Bewusstsein und Wissen darüber, was das für ungewollt Schwangere bedeutet?

DFCA: Es ist sicherlich noch einiges an Bewusstseinsarbeit zu leisten. Der Schwangerschaftsabbruch gilt nach wie vor als ein Tabuthema, wozu auch die Gewissensklausel beiträgt – auch in medizinischen Fachkreisen. Ungewollt schwangere Personen müssen adäquat medizinisch versorgt werden – Stigma und polarisierende Haltungen helfen dabei nicht weiter. Auch beobachten wir die Diskrepanz, dass sich Ärzt:innen zwar öffentlich für den Schwangerschaftsabbruch aussprechen, ihn aber selbst nicht anbieten bzw. durchführen. Eine ungewollte Schwangerschaft stellt jedoch ein essenzielles Ereignis in der selbstbestimmten Familienplanung dar. Die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs trägt somit maßgeblich zur Gesundheit und autonomen Lebensführung der betroffenen Personen bei. Dies findet aber bisher weder in der allgemeinen Bevölkerung noch auf gesundheitspolitischer Ebene und in den agierenden Berufsgruppen ausreichend Anerkennung.

Brigitte Theißl: Wie sollte aus eurer Sicht der Schwangerschaftsabbruch in Österreich geregelt und zugänglich gemacht werden?

DFCA: 1. Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetz. Die derzeit geltende Fristenlösung sollte überarbeitet werden.
2. Es braucht eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung. Alle öffentlichen Gesundheitseinrichtungen mit gynäkologischen Abteilungen sollten Schwangerschaftsabbrüche anbieten. 
3. Die volle Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche sollte durch die öffentliche Hand getragen werden. Rasche, zuverlässige und unbürokratische Unterstützung sollte im Bedarfsfall gewährleistet sein.
4. Mifepriston, ein Medikament für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, sollte nicht nur von Gynäkolog:innen, sondern auch von Allgemeinmediziner:innen abgegeben werden können. Telemedizinische Angebote können dabei helfen, Schwangerschaftsabbrüche ressourcenschonend und flächendeckend zu begleiten, deren Ausbau bzw. Umsetzung weiter evaluiert werden sollte.
5. Es sollte eine erweiterte Schutzzone für Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eingeführt werden.
6. Wertneutrale, inklusive und ergebnisoffene psychosoziale Beratung für betroffene Personen sollte leicht verfügbar und in ihrer Qualität unabhängig geprüft sein.

Brigitte Theißl: Immer wieder liest man, dass Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen, in Pension gehen und keine Nachfolger:innen finden. Wollt ihr auch unter Medizinstudierenden und jungen Ärzt:innen dafür Bewusstsein schaffen?

DFCA: In jedem Fall. Die Lehre von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung ist essenziell für die Sicherstellung dieser gesundheitlichen Versorgungsleistung. Das Thema Schwangerschaftsabbruch und dessen gesundheitspolitische Dimension sollen im Medizinstudium verankert und differenziert behandelt werden. Dabei können zum Beispiel sogenannte Papaya-Workshops – außeruniversitäre Lehrveranstaltungen mit der theoretischen und praktischen Wissensvermittlung über einen Schwangerschaftsabbruch anhand einer Papaya , einer gebärmutterähnlichen Frucht – Lücken im Curriculum füllen. Hinsichtlich der fachärztlichen bzw. allgemeinmedizinischen Ausbildung sollte ein nicht medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch explizit enthalten sein. 

Brigitte Theißl: Wie steht ihr zur Gewissensklausel, also dass sich Ärzt:innen weigern können, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen?

DFCA: Die sogenannte „Gewissensklausel“ erscheint überflüssig und sollte ersatzlos gestrichen werden. Unabhängig von dieser Formulierung im Gesetzestext (§97, Abs. 2) können Ärzt:innen alle medizinischen Eingriffe ablehnen, deren Abwendung keinen unmittelbaren Schaden der betroffenen Person zur Folge hat. Die Klausel betont eine vermeintliche Sonderstellung des Schwangerschaftsabbruchs gegenüber anderen medizinischen Eingriffen und suggeriert damit eine moralische Ebene, die eine Stigmatisierung und Tabuisierung des Eingriffs fördert. Auch wir bei DFCA vertreten die Position, dass niemand zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden darf, außer es handelt sich um eine lebensrettende Maßnahme für die schwangere Person. Trotzdem muss im Fall einer Ablehnung durch das medizinische Personal eine adäquate Versorgung der Betroffenen sichergestellt sein, so wie bei allen anderen medizinischen Versorgungsleistungen auch. Dies beinhaltet eine verpflichtende, wertneutrale Aufklärung und Weiterverweisung an Kolleg:innen, sowie die Bereitstellung der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen.

Brigitte Theißl: Reproduktive Rechte umfassen weit mehr als den Schwangerschaftsabbruch. Welche Lücken gibt es in Österreich aus eurer Sicht, damit alle die bestmögliche Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit wahrnehmen können?

DFCA: Große Lücken sehen wir nach wie vor in der sexuellen, reproduktionsmedizinischen Aufklärung und der kostenlosen Abgabe von wirksamen, modernen Verhütungsmitteln. Dies soll im Sinne einer Präventionsmaßnahme gegen ungewollte Schwangerschaften, nicht zuletzt im Sinne einer selbstbestimmten und freien Auslebung der eigenen Sexualität gefördert werden.

Brigitte Theißl: Wer kann bei euch in welcher Form aktiv werden?

DFCA: Egal ob im Gesundheitsbereich oder in einem anderen Fachbereich tätig, bei uns sind alle willkommen, die unsere Werte und unser Selbstverständnis teilen. Mitglieder können durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag unsere Vereinsarbeit finanziell unterstützen. Darüber hinaus können sie sich aktiv bei diversen Arbeitsgruppen, Projekten und Veranstaltungen einbringen. Mitglieder von DFCA erhalten regelmäßig Informationen zu unserer Arbeit und können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Darüber hinaus bietet der Verein die Möglichkeit einer gegenseitigen Unterstützung, sowie großes Potential durch die Vernetzung einzelner Mitglieder und Professionen untereinander.

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