Mit Recht gegen Diskriminierung

Besserer Diskriminierungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige. Von Paul Haller

2 Hände, die 2 andere Hände umschließen
Foto: Matheus Ferrero / Unsplash

Inhalt in Einfacher Sprache

Das ist die Zusammenfassung von einem Text über Diskriminierung in der Arbeitswelt. Paul Haller hat den Text geschrieben. Er ist Geschäftsführer vom Klagsverband. Der Klagsverband setzt sich für Menschen ein, die Diskriminierung erlebt haben. 
In der Arbeitswelt werden Menschen diskriminiert, die ihre Angehörigen pflegen oder Kinder betreuen. Diese Arbeit machen meistens Frauen. Sie haben zum Beispiel Nachteile wegen Karenzen oder beim beruflichen Wieder-Einstieg.
Seit 1. November 2023 gibt es für alle diese Menschen einen besseren Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt. Im Gleichbehandlungs-Gesetz steht jetzt: Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen, dürfen in der Arbeitswelt nicht diskriminiert werden. Wenn man im Berufsleben aus diesen Gründen trotzdem diskriminiert wird, kann man sich jetzt einfacher dagegen wehren. Alle Menschen können sich dagegen wehren, egal welches Geschlecht sie haben. Auch das ist neu.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft hat lange für dieses Gesetz gekämpft. Bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft kann man sich kostenlos beraten lassen, wenn man zum Beispiel in der Arbeit, in der Ausbildung oder bei der Wohnungssuche diskriminiert wird.
Das verbesserte Gesetz ist ein Erfolg, schreibt Paul Haller. Aber er kritisiert auch etwas: Die Politik macht keine große Kampagne zum neuen Gesetz. Es ist aber wichtig, dass alle das neue Gesetz kennen.

Bettina Enzenhofer hat diese Zusammenfassung geschrieben. Hast du Fragen zum Text? Schreib an die Redaktion: be(at)ourbodies.at

Care-Arbeit hält unsere Gesellschaft am Laufen. Und trotzdem erfahren Menschen, die private Sorgearbeit übernehmen – oftmals Frauen –, Diskriminierung in der Arbeitswelt. Zum Beispiel, wenn sie flexible Arbeitszeiten oder Karenzen in Anspruch nehmen und dadurch Nachteile in ihrem Job, in der Karriere oder bei einem beruflichen Wiedereinstieg erhalten. Seit kurzem sind pflegende Angehörige und Personen mit Kinderbetreuungspflichten nun aber besser vor Diskriminierung in der Arbeitswelt geschützt. Denn seit 1. November 2023 gibt es neue Schutzgründe im Gleichbehandlungsgesetz. Was bedeuten diese Änderungen für Diskriminierungsbetroffene?

Das Gleichbehandlungsgesetz zielt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und den Abbau von Geschlechterdiskriminierung ab. Teil eins beschäftigt sich mit der Arbeitswelt. Hier bestimmt das Gesetz nun als zusätzliches Ziel die „Ermöglichung von Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie von pflegenden Angehörigen“, wie es im Wortlaut heißt. Allein von Letzteren gibt es in Österreich rund 947.000 laut einer Schätzung des Sozialministeriums aus dem Jahr 2018, auf die auch die Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger verweist. Über Umwege hat es den Diskriminierungsschutz aufgrund von Care-Arbeit bereits zuvor gegeben: Nachdem Frauen einen Großteil der privaten Sorgearbeit leisten, war damit verbundene Diskriminierung bisher schon vom Diskriminierungsgrund Geschlecht erfasst – allerdings immer nur als indirekte Diskriminierung, die nachgewiesen werden musste. Seit 1. November ist das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen in der Arbeitswelt im Gleichbehandlungsgesetz explizit genannt. Der Diskriminierungsschutz ist damit rechtlich besser und auch für alle klar verständlich verankert. Das bedeutet auch, dass sich Menschen nun leichter wehren können, wenn sie im Berufsleben aufgrund von privater Sorgearbeit diskriminiert werden. Sie müssen nicht mehr nachweisen, dass die Diskriminierungsform mit ihrem Geschlecht zusammenhängt. 

Neu ist auch, dass die hinzugekommenen Diskriminierungsgründe direkt auf Tätigkeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege abzielen und nicht auf das Geschlecht der diskriminierten Person. Es geht somit nicht nur um Frauen und Männer, sondern um Menschen aller Geschlechter.

Nach vielen Jahren gibt es in Österreich also endlich wieder eine gesetzliche Verbesserung beim lückenhaften Diskriminierungsschutz. Das ist höchst erfreulich. Dieser Erfolg geht nicht zuletzt auf die jahrelange Überzeugungsarbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zurück. Diese bietet kostenlose und vertrauliche Rechtsberatung für Diskriminierungsbetroffene auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes an. Ihre Beratungsstatistik belegt die Notwendigkeit der neuen Schutzgründe: Im Jahr 2022 betraf fast jeder vierte Diskriminierungsfall, bei dem es um Geschlechterdiskriminierung bei den Arbeitsbedingungen ging, Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 2023 hat sich die Anzahl deutlich erhöht, wie der noch nicht veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigen wird.

Doch eines ist auffällig: Eine breitenwirksame Kommunikation seitens der Politik ist ausgeblieben. Wo bleibt eine medienwirksame „Kenne deine Rechte“-Kampagne? Wo ist die proaktive und niederschwellige Information für Beratungsorganisationen, die über die neuen Schutzgründe informiert sein müssen, um bei Diskriminierung gut beraten zu können? Politiker*innen, die sich sonst bei bloßen Ankündigungen von Gesetzesänderungen gerne in Szene setzen, waren rund um die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes auffallend zurückhaltend. Das ist umso erstaunlicher, zumal die „Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen“ als Maßnahme im türkis-grünen Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Woher kommt die Zurückhaltung? Vielleicht daher, dass die Regierungsparteien mit der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes lediglich der Verpflichtung nachgekommen sind die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie der EU umzusetzen. Österreich war in der Umsetzung bereits säumig. Eine mutige, proaktive Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik sieht anders aus.

Paul Haller ist wirtschaftlicher Geschäftsführer und Leitung der Öffentlichkeitsarbeit des Klagsverbands. Der Sozialarbeiter und Sexualpädagoge ist seit vielen Jahren in der LGBTIQ*-Community aktiv.

Dieser Text erschien zuerst in der SIÖ – Fachzeitschrift für Soziale Arbeit in Österreich 1/2024.

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Das ist die Zusammenfassung von einem Text über Diskriminierung in der Arbeitswelt. Paul Haller hat den Text geschrieben. Er ist Geschäftsführer vom Klagsverband. Der Klagsverband setzt sich für Menschen ein, die Diskriminierung erlebt haben. 
In der Arbeitswelt werden Menschen diskriminiert, die ihre Angehörigen pflegen oder Kinder betreuen. Diese Arbeit machen meistens Frauen. Sie haben zum Beispiel Nachteile wegen Karenzen oder beim beruflichen Wieder-Einstieg.
Seit 1. November 2023 gibt es für alle diese Menschen einen besseren Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt. Im Gleichbehandlungs-Gesetz steht jetzt: Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen, dürfen in der Arbeitswelt nicht diskriminiert werden. Wenn man im Berufsleben aus diesen Gründen trotzdem diskriminiert wird, kann man sich jetzt einfacher dagegen wehren. Alle Menschen können sich dagegen wehren, egal welches Geschlecht sie haben. Auch das ist neu.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft hat lange für dieses Gesetz gekämpft. Bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft kann man sich kostenlos beraten lassen, wenn man zum Beispiel in der Arbeit, in der Ausbildung oder bei der Wohnungssuche diskriminiert wird.
Das verbesserte Gesetz ist ein Erfolg, schreibt Paul Haller. Aber er kritisiert auch etwas: Die Politik macht keine große Kampagne zum neuen Gesetz. Es ist aber wichtig, dass alle das neue Gesetz kennen.

Bettina Enzenhofer hat diese Zusammenfassung geschrieben. Hast du Fragen zum Text? Schreib an die Redaktion: be(at)ourbodies.at

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