Recht schwerfällig

Vor knapp einem Jahr hieß es, Deutschland führe ein drittes Geschlecht ein. Warum das schon damals eine Falschmeldung war, und was seither passiert ist, fasst Bettina Enzenhofer zusammen.

Kunst von Alex Jürgen*: Geschlechtersymbol in schwarz, das die Symbole von Frau und Mann vereint, darunter liegt ein ähnliches Symbol in weiß mit Zacken nach außen. Beide Symbole sind aus Papier geschnitten, der Hintergrund ist grau gezeichnet.
© Alex Jürgen*

In Deutschland gibt es nun ein drittes Geschlecht; bei intersexuellen Kindern muss im Geburtenregister kein Geschlecht mehr eingetragen werden; eine rechtliche Revolution hat stattgefunden. So lauteten im Herbst 2013 etliche Schlagzeilen, die sich auf eine mit 1. November 2013 geltende Änderung des deutschen Personenstandsgesetzes bezogen. „Schafft Deutschland die Geschlechter ab?“, fragte gar die „Bild“. Doch davon konnte keine Rede sein. Denn was bereits in der damaligen Diskussion völlig unterging und bis heute wenig Beachtung findet: Wird ein Kind geboren, dessen Geschlechtsorgane Mediziner_innen als nicht klar männlich oder weiblich einzuordnen erscheinen, so besteht laut seither gültigem Personenstandsgesetz keineswegs Wahlfreiheit, sondern der Geschlechtseintrag muss offen bleiben, sofern Hebammen/Ärzt_innen dem Standesamt entsprechende Geburtsbescheinigungen ausgestellt haben. Auf diesen Umstand hatten schon 2013 lnter*-Organisationen wie Zwischengeschlecht.org oder die Internationale Vereinigung lntergeschlechtlicher Menschen (IVIM) aufmerksam gemacht. 

Gefahr steigender Genitaloperationen

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. beurteilte die Personenstandsänderung als „ersten Schritt in die richtige Richtung, wird doch die Existenz von intersexuellen Menschen damit anerkannt“. IVIM und Zwischengeschlecht.org hingegen kritisierten, dass die Definitionsmacht über das vorliegende Geschlecht wieder Mediziner_innen innehaben. In ihren Stellungnahmen äußerten sie große Befürchtungen, dass Eltern intersexueller Kinder nun erst recht kosmetischen, „vereindeutigenden“ Genitaloperationen zustimmen könnten – um das Kind letztlich als „weiblich“ oder „männlich“ eintragen lassen zu können, solange der Geschlechtseintrag bei einem als „uneindeutig“ definierten Geschlecht verboten ist. 

„Intersexuell“ nicht zulässig

Im Juni verkündete die deutsche Bundesregierung nun die Verwaltungsvorschrift zur Personenstandsgesetzänderung. „Eine Eintragung unterbleibt, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“, heißt es dort. Und weiter: „Umschreibungen wie ‚ungeklärt‘ oder ‚intersexuell‘ sind nicht zulässig.“

„Das Kind hat also nach dieser Bestimmung kein drittes Geschlecht, sondern gar keines mehr“, kritisierte der Rechtsanwalt und Journalist Oliver Tolmein unlängst in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Auch eine weitere Änderung in der Verwaltungsvorschrift bestätigt die Befürchtungen von Inter*-Organisationen: Denn wenn „das Kind nunmehr einem Geschlecht zugeordnet werden kann“, so muss das durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, wie es in der Vorschrift heißt. Damit würden „die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen und ihrer Eltern einmal mehr mit Füßen“ getreten, kritisiert Zwischengeschlecht.org. Und die viel dringendere Frage der Zulässigkeit von irreversiblen Genitaloperationen an Minderjährigen wird durch Personenstandsänderungen nicht gelöst, wie Inter*-Organisationen seit jeher bemängeln. „Was wir brauchen, ist ein Ende der fremdbestimmten Geschlechtszuweisung, der Praxis geschlechtlicher Normierung und Verstümmelung sowie der medizinischen Definitionshoheit über Geschlecht“, heißt es dazu bei IVIM.

Geschlechtseintrag streichen

Für ein Verbot dieser Operationen tritt auch die Juristin Konstanze Plett ein. Die Personenstandsänderung sieht sie „trotz aller Bedenken positiv als ersten Schritt“. Ihr Vorschlag geht allerdings viel weiter: langfristig solle der Geschlechtseintrag in staatlichen Registern komplett gestrichen werden oder der „Eintrag gemäß individueller Zuordnung durch die Menschen selbst“ erfolgen. Kurzfristig solle der Geschlechtseintrag „für alle Neugeborenen bis zu einem Zeitpunkt, an dem sie selbst über Geschlecht kommunizieren können“, aufgeschoben werden. Doch Gesetze können, so Plett, niemals allein die Lebensqualität intersexueller Mensch en verbessern – es gehöre auch sozialer Wandel dazu. „Ich predige seit Jahren, dass die Thematik in Bildung und Ausbildung aller vorkommen muss. Einige Bundesländer sind weiter als andere, aber insgesamt ist alles recht schwerfällig.“

Enttabuisierung

In Österreich geht es indes noch langsamer voran. „Mir sind keine Debatten in Fachkreisen bekannt. Ich kann mir momentan nur schwer vorstellen, dass es in absehbarer Zeit zu einer derartigen Änderung des Personenstandsgesetzes kommt“, so die Juristin Eva Matt. „Hierzulande fehlt die Auseinandersetzung der Politik mit dem Thema weitgehend“, sagt auch Gabriele Rothuber, Sexualpädagogin und Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg. „Der Verein Intersexuelle Menschen Österreich und die Plattform Intersex Österreich versuchen, dies zu ändern – aber es ist und bleibt ein steiniger Weg.“ Allerdings beobachtet sie seit der Personenstands-Debatte im vergangenen Jahr, dass nun mehr Menschen als zuvor „schon mal den Begriff Intersex gehört haben“. Die mediale Berichterstattung – auch wenn sie oft kritikwürdig war – habe „sicherlich ein Stück weit zur Enttabuisierung und Auseinandersetzung der Gesellschaft mit dem Thema beigetragen“. 

Dritte Option

Zurück nach Deutschland: Hier ist es zwar für seit 1. November 2013 geborene intersexuelle Menschen möglich, für immer ohne Geschlechtseintrag zu leben, aber es wird sich erst zeigen, ob heute erwachsene lnters* je einen anderen Geschlechtseintrag als „weiblich“ oder „männlich“ haben dürfen. Ende Juli hat Vanja am Standesamt Gehrden bei Hannover einen Antrag auf Änderung einer Geburtsurkunde auf den Geschlechtseintrag „inter*/divers“ eingereicht. Sie_er ist Teil der „Kampagne Dritte Option“, die eine solche Option einklagen will. „Es kann nicht sein, dass alle Menschen ein Geschlecht angeben müssen, aber dann nicht genügend Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, sagt Moritz Schmidt von der Kampagne Dritte Option. Das geänderte Personenstandsgesetz ist der Kampagne zu wenig, bleibt sie doch „eine tatsächliche Anerkennung von Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, schuldig“ – denn eine benannte Kategorie ist nicht gleichbedeutend mit einer Nichteintragung.

Malta-Forderungen

Der Gesetzgeber wird sich also noch vielen Fragen stellen müssen – etwa auch, ob sich Personen ohne Geschlechtseintrag nur untereinander verpartnern und nicht heiraten dürfen. Und entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass das international für „unspecified“ eingesetzte X, das Menschen ohne Geschlechtseintrag in Deutschland nun in den Pass bekommen (wobei es hier für „keine Angabe“ steht), eigentlich genau das ist, was der Gesetzgeber vermeiden wollte? 

Ende 2013 fand übrigens in Malta das Dritte Internationale Intersex Forum statt und an dessen Forderungsliste werden die viel wichtigeren rechtlichen Aspekte deutlich. „Schluss mit den Verstümmelungs- und ,Normalisierungs‘-Praktiken wie Genitaloperationen, psychologischen und anderen medizinischen Behandlungen – mithilfe legislativer und anderer Mittel“, heißt es an erster Stelle. Doch auch Personenstandsfragen finden sich unter den Forderungen: „Alle Erwachsenen und handlungsfähigen Minderjährigen sollten zwischen weiblich, männlich, nicht-binär oder mehreren Optionen gleichzeitig wählen können.“ Um Diskriminierung zu vermeiden, fordern die Aktivist_innen für intergeschlechtliche Kinder indes nur zwei Optionen: eine Registrierung als „weiblich“ oder „männlich“ – „in dem Bewusstsein, dass sie sich, wie alle Menschen, im Laufe ihrer Entwicklung mit einem anderen Geschlecht identifizieren könnten“.

Dieser Text erschien zuerst in an.schläge Oktober 2014.

Teilen:
Skip to content