Diskriminierungsschutz von Menschen mit HIV

Oberkörper einer Person in weißem Arztkittel und umgehängtem Stethoskop. Die Person hält eine Rote Schleife in die Kamera.
Eine HIV-Infektion darf kein Grund für eine schlechtere oder gar keine zahnärztliche Behandlung sein. Der Klagsverband hat dazu in Zusammenarbeit mit der Aids Hilfe Wien ein aktuelles Urteil erwirkt. Theresa Hammer und Paul Haller vom Klagsverband erklären die Hintergründe und die Bedeutung des Urteils in 1. Instanz.
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